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Mit der Kursteilnahme anerkennen die TeilnehmerInnen fogende Kursbedingungen:
EINTRITT Der Eintritt ist jederzeit möglich und verpflichtet bis Quartalsende.
KURSGELD Das Kursgeld wird nach Wochenzahl pro Quartal
berechnet. Das Kursgeld gilt als Pauschalentschädigung für ein Quartal und ist
bis spätestens 30 Tage nach Quartalsbeginn per Einzahlungsschein zu bezahlen.
ABSENZEN Entschuldigte Absenzen aus triftigen Gründen (Krankheit, Beruf)
können innerhalb des betreffenden Quartals in einer anderen Klasse nachgeholt werden.
Sie verfallen zu Quartalsende.
HAFTUNG Für Unfälle, Sachschäden und Diebstahl wird nicht gehaftet. Versicherung ist Sache der TeilnehmerInnen.
Bitte allfällige gesundheitliche Störungen melden.
AUSTRITT Der Austritt ist nur auf Quartalsende möglich. Er ist zwei Wochen vor Quartalsende schriftlich oder mündlich mitzuteilen.
Erfolgt bis zu diesem Termin keine Abmeldung, gilt das nächste Quartal als belegt und muss trotz Austritts zur Hälfte bezahlt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
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